Beratungsbesuch fällig? Wir sichern Ihr Pflegegeld

Beratungsbesuch nach §37.3 SGB XI. Schnell, regelmäßig & unkompliziert!

Als Pflegegeldempfänger sind Sie gesetzlich verpflichtet, regelmäßige Beratungsbesuche nach §37.3 SGB XI durchführen zu lassen. Ohne diesen Nachweis kann Ihr Pflegegeld gekürzt und gestrichen werden.

Wir übernehmen das dauerhaft für Sie! Kompetent, unabhängig und kostenlos! Unsere Beratung erfolgt individuell und stellt sicher, dass Sie alle Ihnen zustehenden Leistungen optimal nutzen.

Ich bin Dominik von Stosch, unabhängiger Pflegeberater, und habe eine zertifizierte Beratungsstelle nach §37.7 SGB XI geschaffen, um Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bestmöglich zu unterstützen.

Erfahren Sie mehr über unsere Leistungen und wie wir Sie unterstützen können.


 Jetzt informieren und Termin vereinbaren!

 

 

So funktioniert’s 

1️⃣ Kontakt aufnehmen → Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
2️⃣ Termin vereinbaren → Wir kommen zu Ihnen nach Hause und führen den Beratungsbesuch durch.
3️⃣ Beratungsbesuch erhalten → Wir stellen sicher, dass Sie alle Pflegeleistungen optimal nutzen.
4️⃣ Pflegegeld bleibt sicher → Wir kümmern uns um die Formalitäten, damit Sie keine Kürzungen befürchten müssen.

Gut zu wissen! 
Wichtige Infos auf einen Blick

💡 Regelmäßige Beratungsbesuche sind für Pflegegeldempfänger gesetzlich vorgeschrieben.

📌 Pflegegrad 1 → Freiwillige Beratung möglich

📌 Pflegegrad 2 & 3 → Beratungsbesuch alle 6 Monate
📌 Pflegegrad 4 & 5 → Beratungsbesuch alle 3 Monate
 

🛑 Ohne den Nachweis kann das Pflegegeld gekürzt oder gestrichen werden.
Die Beratung ist für Sie kostenlos

 

📢 WICHTIG: Auch für Sachleistungsempfänger

Selbst wenn Sie bereits einen Pflegedienst haben, können Sie von einer zusätzlichen Beratung profitieren.
Wir prüfen, ob alle Leistungen optimal ausgeschöpft werden.

2.5k 
Beratungen durchgeführt

1.8k
Schulungen angeboten

400 
Erfolgreiche Widersprüche

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